2. Die richtige Lohngruppe ist bares Geld
Der größte Sprung liegt oft nicht in der Verhandlung um 50 €, sondern in der Einstufung: Zwischen Facharbeiter und qualifiziertem Facharbeiter liegen laut Lohntafel 2026 fast 450 € brutto pro Monat. Arbeitest du selbständig? Dann gehört das auf den Tisch. Details dazu im Artikel KV verstehen.
3. Zulagen: Schmutz, Erschwernis, Gefahr, Montage
Im Metallgewerbe-KV gibt es Zulagen für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenarbeiten sowie Montagezulagen. Die klingen einzeln klein, summieren sich aber über den Monat. Frag konkret: Welche Zulagen fallen bei euren typischen Baustellen an, und wie werden sie abgerechnet?
4. Überstunden: ausbezahlt oder Zeitausgleich – aber sauber
Überstunden mit Zuschlag können einen ordentlichen Teil vom Monatseinkommen ausmachen – oder unbezahlt „untergehen", wenn die Zeiterfassung schlampig ist. Frag im Gespräch: Wie werden Stunden erfasst? Werden Überstunden 1:1 ausbezahlt, mit Zuschlag, oder als Zeitausgleich genommen? Ein Betrieb, der hier präzise antwortet, zahlt meistens auch korrekt.
5. Fahrzeit, Diäten, Firmenauto
Bei Montage- und Baustellenjobs entscheidet das Drumherum: Zählt die Anfahrt zur Baustelle als Arbeitszeit? Gibt es Taggeld/Diäten bei auswärtigen Einsätzen? Firmenfahrzeug auch privat? Diese Posten können mehr wert sein als 100 € mehr Grundgehalt – rechne sie mit.
6. Weiterbildung als Gehaltsturbo
Jeder Zusatzschein erhöht deinen Marktwert: PV- und Speichertechnik, Wärmepumpen-Zertifikate, Schweißprüfungen, Prüf- und Messbefugnisse. Verhandle nicht nur Gehalt, sondern auch: Wer zahlt die nächste Ausbildung, und gibt es danach mehr? Ein Betrieb, der in dich investiert, ist langfristig oft das bessere Geschäft.
7. Das stärkste Argument: eine echte Alternative
Die beste Verhandlungsposition hat, wer nicht verhandeln muss. Wenn du weißt, was andere Betriebe dir bieten würden, verhandelst du entspannt – oder wechselst. Genau dafür ist Handwerka gebaut: Anonymes Profil anlegen, Wunschgehalt eintragen, und geprüfte Betriebe aus Wien und Niederösterreich melden sich, wenn es passt. Dein aktueller Chef erfährt davon nichts – dafür sorgt die Sperrliste.
Hinweis: Redaktioneller Ratgeber, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind Kollektivvertrag und dein Arbeitsvertrag; im Zweifel hilft die Arbeiterkammer.